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Bildmarke BROT VON IHREM BECK von Schweizerischer Bäcker- ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.07.2001

Bildmarke 486149

Details zur Marke BROT VON IHREM BECK ((fig.))

Gesuch Nr.

15114/2000

Bildmarke

BROT VON IHREM BECK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.06.2001

Hinterlegungs­datum

25.12.2000

Eintragsänderung

27.07.2001

Ablauf Schutzfrist

25.12.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 144 vom 27.07.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 30, 35

Löschdatum

01.08.2011

Inhaber

Schweizerischer Bäcker- und,Konditorenmeister-Verband
Seilerstrasse 9
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke.

Klasse 30

Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis.

Klasse 35

Werbung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BROT VON IHREM BECK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 486149 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizerischer Bäcker- und,Konditorenmeister-Verband. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 486149 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. August 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 486149 gehört dem Inhaber Schweizerischer Bäcker- und,Konditorenmeister-Verband Seilerstrasse 9, 3001 Bern CH. Der Inhaber Schweizerischer Bäcker- und,Konditorenmeister-Verband hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BROT VON IHREM BECK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BROT VON IHREM BECK ((fig.)), eingetragen durch Schweizerischer Bäcker- und,Konditorenmeister-Verband, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.