Home  »  Meldung vom 09.05.2011  »  Marke LIVARTE MUSEUM-PARK von Rolf Münger

Wortmarke LIVARTE MUSEUM-PARK von Rolf Münger - ... 485689


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.07.2001



Details zur Marke LIVARTE MUSEUM-PARK

Gesuch Nr.

11724/2000

Wortmarke

LIVARTE MUSEUM-PARK

Eintrag ins Markenregister

13.06.2001

Hinterlegungs­datum

02.10.2000

Eintragsänderung

17.07.2001

Ablauf Schutzfrist

02.10.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 136 vom 17.07.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Löschdatum

09.05.2011

Inhaber

Rolf Münger
Vorstadt 16
8200 Schaffhausen CH
 

Vertreter

Advokatur Koch & Felix
Hauptstrasse 54
4153 Reinach BL CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Detailhandel.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Verpflegung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LIVARTE MUSEUM-PARK

Markeneintragung: Die Markennummer 485689 gehört zu der Wortmarke «LIVARTE MUSEUM-PARK» von Rolf Münger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 485689 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 485689 gehört dem Inhaber Rolf Münger Vorstadt 16, 8200 Schaffhausen CH. Rolf Münger wird vertreten durch Advokatur Koch & Felix Hauptstrasse 54, 4153 Reinach BL CH.


Marke LIVARTE MUSEUM-PARK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LIVARTE MUSEUM-PARK, eingetragen durch Rolf Münger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.