Home  »  Meldung vom 18.10.2021  »  Marke HEIDI - KAFFEE von Schweizerische Kaffeeröstereien AG

Wortmarke HEIDI - KAFFEE von Schweizerische ... 484806


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.06.2001



Details zur Marke HEIDI - KAFFEE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02807/2001

Wortmarke

HEIDI - KAFFEE

Eintrag ins Markenregister

18.05.2001

Hinterlegungs­datum

20.03.2001

Eintragsänderung

15.06.2001

Ablauf Schutzfrist

20.03.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 114 vom 15.06.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

15.10.2021

Inhaber

Schweizerische Kaffeeröstereien AG
Bernstrasse 180
3052 Zollikofen CH
 

Vertreter

Luchs & Partner AG,Patentanwälte
Schulhausstrasse 12
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee (geröstet).

Zusammenfassung zum Markeneintrag HEIDI - KAFFEE

Markeneintragung: Die Markennummer 484806 gehört zu der Wortmarke «HEIDI - KAFFEE» von Schweizerische Kaffeeröstereien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 484806 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Oktober 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 484806 gehört dem Inhaber Schweizerische Kaffeeröstereien AG Bernstrasse 180, 3052 Zollikofen CH. Schweizerische Kaffeeröstereien AG wird vertreten durch Luchs & Partner AG,Patentanwälte Schulhausstrasse 12, 8002 Zürich CH.


Marke HEIDI - KAFFEE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HEIDI - KAFFEE, eingetragen durch Schweizerische Kaffeeröstereien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.