Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke JUNKER Technology ((fig.)) von Junker Swiss Technology Ltd

JUNKER Technology ((fig.)) (484649)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 484649

Details zur Marke JUNKER Technology ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

10527/2000

Bildmarke

JUNKER Technology ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.05.2001

Hinterlegungs­datum

04.09.2000

Ablauf Schutzfrist

04.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 42

Inhaber

Junker Swiss Technology Ltd
bei Dr. Urs Kaiser, Dammstrasse 14
2540 Grenchen CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag JUNKER Technology ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 484649 gehört zu der Bildmarke «JUNKER Technology ((fig.))» von Junker Swiss Technology Ltd. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 484649 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 484649 gehört dem Inhaber Junker Swiss Technology Ltd bei Dr. Urs Kaiser, Dammstrasse 14, 2540 Grenchen CH. Junker Swiss Technology Ltd wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke JUNKER Technology ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke JUNKER Technology ((fig.)), eingetragen durch Junker Swiss Technology Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.