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Bildmarke JeWeLLeRS of ExceLLence von Kirchhofer AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.05.2001

Bildmarke 484345

Details zur Marke JeWeLLeRS of ExceLLence ((fig.))

Gesuch Nr.

05123/1997

Bildmarke

JeWeLLeRS of ExceLLence ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.05.2001

Hinterlegungs­datum

17.04.1998

Eintragsänderung

30.05.2001

Ablauf Schutzfrist

17.04.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 103 vom 30.05.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 16, 18, 21

Inhaber

Kirchhofer AG
General-Guisan-Strasse 27 C
3800 Interlaken CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Uhren, Bijouteriewaren, Schmuck aus Edelmetallen, Modeschmuck; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten.

Klasse 16

Schreibwaren.

Klasse 18

Lederwaren soweit in Klasse 18 enthalten, insbesondere Taschen, Etuis, Portemonnaies.

Klasse 21

Glas und Porzellanwaren, insbesondere Vasen, Aschenbecher und Zierfiguren.



Zusammenfassung zum Markeneintrag JeWeLLeRS of ExceLLence ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 484345 gehört zu der Bildmarke «-» von Kirchhofer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 484345 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. November 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 484345 gehört dem Inhaber Kirchhofer AG General-Guisan-Strasse 27 C, 3800 Interlaken CH. Der Inhaber Kirchhofer AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke JeWeLLeRS of ExceLLence ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JeWeLLeRS of ExceLLence ((fig.)), eingetragen durch Kirchhofer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.