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Bildmarke ipppergros von Transgourmet Schweiz AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.05.2001

Bildmarke 484251

Details zur Marke ipppergros ((fig.))

Gesuch Nr.

03253/2001

Bildmarke

ipppergros ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.05.2001

Hinterlegungs­datum

30.03.2001

Eintragsänderung

23.05.2001

Ablauf Schutzfrist

30.03.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 99 vom 23.05.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 42

Farbanspruch

Rot, gelb, weiss.

Inhaber

Transgourmet Schweiz AG
Thiersteinerallee 12
4053 Basel CH
 

Vertreter

Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Feldeggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Detailhandel mit Food- und Non-Food-Produkten.

Klasse 39

Warenauslieferung, Lagerung von Waren, Verpackung von Waren, Transportwesen.

Klasse 42

Engroshandel mit Food und Non-Food-Produkten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ipppergros ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 484251 gehört zu der Bildmarke «-» von Transgourmet Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 484251 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 484251 gehört dem Inhaber Transgourmet Schweiz AG Thiersteinerallee 12, 4053 Basel CH. Transgourmet Schweiz AG wird vertreten durch Pestalozzi Rechtsanwälte AG Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke ipppergros ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ipppergros ((fig.)), eingetragen durch Transgourmet Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.