Home  »  Meldung vom 31.05.2021  »  Marke CLIMPARTS von hostettler autotechnik ag

Wortmarke CLIMPARTS von hostettler autotechnik ag - ... 483933


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.05.2001



Details zur Marke CLIMPARTS

Gesuch Nr.

13003/2000

Wortmarke

CLIMPARTS

Eintrag ins Markenregister

20.04.2001

Hinterlegungs­datum

01.11.2000

Eintragsänderung

14.05.2001

Ablauf Schutzfrist

01.11.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 92 vom 14.05.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 12

Löschdatum

28.05.2021

Inhaber

hostettler autotechnik ag
Haldenmattstrasse 3
6210 Sursee CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Klimaanlagen für Fahrzeuge einschliesslich Bau- und Serviceteilen, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 12

Fahrzeuge; Bestand- und Ersatzteile von Fahrzeugen, soweit in dieser Klasse enthalten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CLIMPARTS

Markeneintragung: Die Markennummer 483933 gehört zu der Wortmarke «CLIMPARTS» von hostettler autotechnik ag. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 483933 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 483933 gehört dem Inhaber hostettler autotechnik ag Haldenmattstrasse 3, 6210 Sursee CH. hostettler autotechnik ag wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke CLIMPARTS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CLIMPARTS, eingetragen durch hostettler autotechnik ag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.