Home  »  Meldung vom 19.04.2021  »  Marke SCHINDLER.CAM von Schindler Aufzüge AG

Wortmarke SCHINDLER.CAM von Schindler Aufzüge AG - ... 482830


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.04.2001



Details zur Marke SCHINDLER.CAM

Gesuch Nr.

11143/2000

Wortmarke

SCHINDLER.CAM

Eintrag ins Markenregister

19.03.2001

Hinterlegungs­datum

19.09.2000

Eintragsänderung

17.04.2001

Ablauf Schutzfrist

19.09.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 73 vom 17.04.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9, 37

Löschdatum

16.04.2021

Inhaber

Schindler Aufzüge AG
Zugerstrasse 13
6030 Ebikon CH
 

Vertreter

Inventio AG
Seestrasse 55
6052 Hergiswil NW CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Aufzüge.

Klasse 9

Elektrische und elektronische Überwachungsapparate sowie elektronische Apparate für Gebäudeinstallationen wie Aufzugsanlagen.

Klasse 37

Montage, Unterhalt und Reparatur von Aufzügen und deren Teile.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHINDLER.CAM

Markeneintragung: Die Markennummer 482830 gehört zu der Wortmarke «SCHINDLER.CAM» von Schindler Aufzüge AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 482830 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. April 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 482830 gehört dem Inhaber Schindler Aufzüge AG Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon CH. Schindler Aufzüge AG wird vertreten durch Inventio AG Seestrasse 55, 6052 Hergiswil NW CH.


Marke SCHINDLER.CAM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHINDLER.CAM, eingetragen durch Schindler Aufzüge AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.