Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.)) von Zürcher Kantonalbank

Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.)) (482530)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 482530

Details zur Marke Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11250/2000

Bildmarke

Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.03.2001

Hinterlegungs­datum

20.09.2000

Ablauf Schutzfrist

20.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 14, 28, 35, 36, 41, 42

Inhaber

Zürcher Kantonalbank
Marketing und Kommunikation, Postfach
8010 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 482530 gehört zu der Bildmarke «Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.))» von Zürcher Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 482530 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 482530 gehört dem Inhaber Zürcher Kantonalbank Marketing und Kommunikation, Postfach, 8010 Zürich CH. Der Inhaber Zürcher Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Die nahe Bank Zürcher Kantonalbank ((fig.)), eingetragen durch Zürcher Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.