Home  »  Meldung vom 25.03.2020  »  DAWATHERM von Anderhalden AG

Bildmarke DAWATHERM von Anderhalden AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Obwalden  OW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.04.2001

Bildmarke 482485

Details zur Marke DAWATHERM ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

09482/2000

Bildmarke

DAWATHERM ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.03.2001

Hinterlegungs­datum

10.08.2000

Eintragsänderung

03.04.2001

Ablauf Schutzfrist

10.08.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 65 vom 03.04.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 37

Inhaber

Anderhalden AG
Kernserstrasse 6
6056 Kägiswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Isoliermaterial, nämlich selbsttragende Sandwich-Isolationspaneelen, Isolationskerne aus verschiedenen Materialien, einseitig oder zweiseitig belegt mit Deckschichten aus Blech oder Kunststoffen.

Klasse 37

Dämmungsarbeiten an Gebäuden, vorwiegend im Bereich Bedachungen und Wandbekleidungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag DAWATHERM ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 482485 gehört zu der Bildmarke «-» von Anderhalden AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 482485 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 482485 gehört dem Inhaber Anderhalden AG Kernserstrasse 6, 6056 Kägiswil CH. Der Inhaber Anderhalden AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DAWATHERM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DAWATHERM ((fig.)), eingetragen durch Anderhalden AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.