Home  »  Meldung vom 17.01.2011  »  Marke ARTINAL von Häuselmann AG

Wortmarke ARTINAL von Häuselmann AG - Markeneintrag Nr. 482160


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.03.2001



Details zur Marke ARTINAL

Gesuch Nr.

07119/2000

Wortmarke

ARTINAL

Eintrag ins Markenregister

28.02.2001

Hinterlegungs­datum

14.06.2000

Eintragsänderung

27.03.2001

Ablauf Schutzfrist

14.06.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 60 vom 27.03.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 42

Löschdatum

17.01.2011

Inhaber

Häuselmann AG
Bahnstrasse 11
8305 Dietlikon CH
 

Vertreter

Hans Rudolf GACHNANG,Patentanwalt
Badstr. 5/Postfach
CH-8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Unedle Metalle und deren Legierungen zur Herstellung von Giessformen.

Klasse 42

Beratung von Giessereien und Formenbauern bei der Herstellung von Giessformen und gegossenen Gegenständen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARTINAL

Markeneintragung: Die Markennummer 482160 gehört zu der Wortmarke «ARTINAL» von Häuselmann AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 482160 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Januar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 482160 gehört dem Inhaber Häuselmann AG Bahnstrasse 11, 8305 Dietlikon CH. Häuselmann AG wird vertreten durch Hans Rudolf GACHNANG,Patentanwalt Badstr. 5/Postfach, CH-8501 Frauenfeld CH.


Marke ARTINAL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARTINAL, eingetragen durch Häuselmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.