Details zur Marke Booster ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
09341/2000
Bildmarke
Booster ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
18.12.2000
Hinterlegungsdatum
08.08.2000
Eintragsänderung
16.01.2001
Ablauf Schutzfrist
08.08.2020
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 10 vom 16.01.2001
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 36, 42
Löschdatum
05.03.2021
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate, insbesondere Automaten zur Tätigkeit von Bankgeschäften sowie Automaten zur Information über Bankgeschäfte; Registrierkassen; Rechenmaschinen; Videotex-Geräte soweit in dieser Klasse enthalten.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 36
Alle Bankgeschäfte; Handel mit Wertpapieren, Immobilienwesen.
Klasse 42
Rechtsberatung und -vertretung; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Verpflegung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Booster ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 479638 gehört zu der Bildmarke «-» von Zürcher Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 479638 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. März 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 479638 gehört dem Inhaber Zürcher Kantonalbank Marketing und Kommunikation, Postfach, 8010 Zürich CH. Der Inhaber Zürcher Kantonalbank hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Booster ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke Booster ((fig.)), eingetragen durch Zürcher Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
