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Bildmarke Royal Comfort von HT Royal Trading AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.01.2001

Bildmarke 479000

Details zur Marke Royal Comfort ((fig.))

Gesuch Nr.

07954/2000

Bildmarke

Royal Comfort ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.11.2000

Hinterlegungs­datum

03.07.2000

Eintragsänderung

03.01.2001

Ablauf Schutzfrist

03.07.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 1 vom 03.01.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 6, 16, 21

Löschdatum

07.02.2011

Inhaber

HT Royal Trading AG
Sihlbruggstrasse 140
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Damenbinden, Tampons, Windeln für Inkontinente.

Klasse 6

Aluminiumfolien.

Klasse 16

Windeln aus Papier, Kaffeefilter aus Papier, Verpackungsbeutel (-hüllen, -taschen) aus Papier, Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke, Abfallsäcke aus Papier.

Klasse 21

Putztücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Royal Comfort ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 479000 gehört zu der Bildmarke «-» von HT Royal Trading AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 479000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Februar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 479000 gehört dem Inhaber HT Royal Trading AG Sihlbruggstrasse 140, 6340 Baar CH. Der Inhaber HT Royal Trading AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Royal Comfort ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Royal Comfort ((fig.)), eingetragen durch HT Royal Trading AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.