Home  »  Meldung vom 27.07.2020  »  Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG von Orior AG

Bildmarke Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG von Orior AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.12.2000

Bildmarke 478580

Details zur Marke Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG ((fig.))

Gesuch Nr.

06353/2000

Bildmarke

Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.11.2000

Hinterlegungs­datum

02.11.2000

Eintragsänderung

19.12.2000

Ablauf Schutzfrist

02.11.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 247 vom 19.12.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Farbanspruch

grün (Pantone 368 C), gelb

Inhaber

Orior AG
Zollstrasse 62
8005 Zürich CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren, insbesondere Schinkenspezialitäten und Pökelfleisch; sämtliche vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 478580 gehört zu der Bildmarke «-» von Orior AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 478580 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 478580 gehört dem Inhaber Orior AG Zollstrasse 62, 8005 Zürich CH. Orior AG wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Fürstenländer Spezialitäten MÖFAG ((fig.)), eingetragen durch Orior AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.