Home  »  Meldung vom 05.03.2025  »  Marke Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.)) von KünzlerBachmann Verlag AG

Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.)) (478405)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 478405

Details zur Marke Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09479/2000

Bildmarke

Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.11.2000

Hinterlegungs­datum

10.08.2000

Ablauf Schutzfrist

10.08.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 38, 42

Inhaber

KünzlerBachmann Verlag AG
Zürcherstrasse 601
9015 St. Gallen CH
 

Vertreter

staedeli legal partners gmbh
Rosenweg 17
8708 Männedorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 478405 gehört zu der Bildmarke «Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.))» von KünzlerBachmann Verlag AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 478405 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 478405 gehört dem Inhaber KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, 9015 St. Gallen CH. KünzlerBachmann Verlag AG wird vertreten durch staedeli legal partners gmbh Rosenweg 17, 8708 Männedorf CH.


Marke Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Kidy KIND UND FAMILIE ((fig.)), eingetragen durch KünzlerBachmann Verlag AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.