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Bildmarke Peikert: von p-4 AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.12.2000

Bildmarke 478029

Details zur Marke Peikert: ((fig.))

Gesuch Nr.

01020/2000

Bildmarke

Peikert: ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.11.2000

Hinterlegungs­datum

01.02.2000

Eintragsänderung

07.12.2000

Ablauf Schutzfrist

01.02.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 239 vom 07.12.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 42

Farbanspruch

Schwarz, rot.

Inhaber

p-4 AG
Industriestrasse 22
6302 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung und Marketing für Bauprojekte.

Klasse 36

Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen, Reparaturwesen, Installationsarbeiten.

Klasse 42

Dienstleistung einer Generalunternehmung im Bauwesen, nämlich Projektplanung, Entwicklung, Qualitätsprüfung (Controlling), Organisation, Architekturdienstleistungen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Peikert: ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 478029 gehört zu der Bildmarke «-» von p-4 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 478029 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 478029 gehört dem Inhaber p-4 AG Industriestrasse 22, 6302 Zug CH. Der Inhaber p-4 AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Peikert: ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Peikert: ((fig.)), eingetragen durch p-4 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.