Home  »  Meldung vom 30.08.2010  »  Marke TECHSPAN von Anisfield Investment Ltd.

Wortmarke TECHSPAN von Anisfield Investment Ltd. - ... 477824


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.12.2000



Details zur Marke TECHSPAN

Gesuch Nr.

00665/2000

Wortmarke

TECHSPAN

Eintrag ins Markenregister

03.11.2000

Hinterlegungs­datum

24.01.2000

Eintragsänderung

01.12.2000

Ablauf Schutzfrist

24.01.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 235 vom 01.12.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

30.08.2010

Inhaber

Anisfield Investment Ltd.
40 Wall Street, 59th Floor
10005 New York (NY) US
 

Vertreter

Susanne Bereuter,Rechtsanwältin
Rämistrasse 2, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Veranstaltung von Konferenzen für Investoren über Technologie-Unternehmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TECHSPAN

Markeneintragung: Die Markennummer 477824 gehört zu der Wortmarke «TECHSPAN» von Anisfield Investment Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 477824 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 477824 gehört dem Inhaber Anisfield Investment Ltd. 40 Wall Street, 59th Floor, 10005 New York (NY) US. Anisfield Investment Ltd. wird vertreten durch Susanne Bereuter,Rechtsanwältin Rämistrasse 2, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke TECHSPAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TECHSPAN, eingetragen durch Anisfield Investment Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.