Home  »  Meldung vom 17.01.2011  »  Schweizer Weintraubenkäse von Schönegger Käse-Alm GmbH

Bildmarke Schweizer Weintraubenkäse von Schönegger ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.12.2000

Bildmarke 477818

Details zur Marke Schweizer Weintraubenkäse ((fig.))

Gesuch Nr.

07178/2000

Bildmarke

Schweizer Weintraubenkäse ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.11.2000

Hinterlegungs­datum

16.06.2000

Eintragsänderung

01.12.2000

Ablauf Schutzfrist

16.06.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 235 vom 01.12.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

17.01.2011

Inhaber

Schönegger Käse-Alm GmbH
Steinwies 20
86984 Prem DE
 

Vertreter

Dr. Paul Bornemann,Rechtsanwalt
Nettelbeckstrasse 11a
81929 München DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Weintraubenkäse aus Milch; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schweizer Weintraubenkäse ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 477818 gehört zu der Bildmarke «-» von Schönegger Käse-Alm GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 477818 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Januar 2011 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 477818 gehört dem Inhaber Schönegger Käse-Alm GmbH Steinwies 20, 86984 Prem DE. Schönegger Käse-Alm GmbH wird vertreten durch Dr. Paul Bornemann,Rechtsanwalt Nettelbeckstrasse 11a, 81929 München DE.


Marke Schweizer Weintraubenkäse ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schweizer Weintraubenkäse ((fig.)), eingetragen durch Schönegger Käse-Alm GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.