Details zur Marke LIAISON
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01442/1998
Wortmarke
LIAISON
Eintrag ins Markenregister
02.11.2000
Hinterlegungsdatum
23.02.1998
Eintragsänderung
30.11.2000
Ablauf Schutzfrist
23.02.2018
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 234 vom 30.11.2000
Nizza-Klassifikation Nr.
30
Löschdatum
25.09.2018
Inhaber
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Tee, Kaffee, Kaffee-Extrakte, Kaffee-Essenzen, Mischungen aus Kaffee und Chicorée; Chicorée und Chicorée-Mischungen zur Verwendung als Kaffee-Ersatz; Kakao; Tee-, Kaffee- und Kakao-Getränke, Trinkschokolade; Biskuits; Reis, Teigwaren; Gewürze; Zucker, Honig, Melassesirup; Speiseeis, Eiscreme, Eiscremprodukte, tiefgekühlte Konditorwaren; Brot, Kuchen, feine Backwaren, nicht-medizinische Konditorwaren; Schokolade, Schokoladewaren; Zwischenverpflegungen (soweit in Klasse 30 enthalten), Fertigmahlzeiten (soweit in Klasse 30 enthalten), Brotaufstriche (soweit in Klasse 30 enthalten).
Zusammenfassung zum Markeneintrag LIAISON
Markeneintragung: Die Markennummer 477755 gehört zu der Wortmarke «LIAISON» von Mars Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 477755 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 477755 gehört dem Inhaber Mars Schweiz AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Mars Schweiz AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke LIAISON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LIAISON, eingetragen durch Mars Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.