Details zur Marke push & push ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
05446/2000
Bildmarke
push & push ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
02.11.2000
Hinterlegungsdatum
05.05.2000
Eintragsänderung
30.11.2000
Ablauf Schutzfrist
05.05.2010
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 234 vom 30.11.2000
Nizza-Klassifikation Nr.
8, 25
Löschdatum
06.12.2010
Inhaber
12-9 Nishinakajima 4-chome, Yodogawa-ku
Osaka-shi (Osaka) JP
Vertreter
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 8
Handwerkzeug, einschliesslich Werkzeug zum Entfernen von Schuhstollen und Schuhnägeln (spikes), insbesondere aus Sport- und Gymnastikschuhwaren.
Klasse 25
Schuhwaren, einschliesslich Sport und Gymnastikschuhwaren sowie Bestandteile, Ersatzteile und Zubehör (soweit in der Klasse 25 enthalten) für alle vorgenannten Waren, insbesondere Schuhstollen und Schuhnägel (spikes), Schuhsohlen sowie Absätze.
Zusammenfassung zum Markeneintrag push & push ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 477750 gehört zu der Bildmarke «-» von Okaya & Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 477750 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Dezember 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 477750 gehört dem Inhaber Okaya & Co., Ltd. 12-9 Nishinakajima 4-chome, Yodogawa-ku, Osaka-shi (Osaka) JP. Okaya & Co., Ltd. wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.
Marke push & push ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke push & push ((fig.)), eingetragen durch Okaya & Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
JP (Land Markeninhaber)
