Home  »  Meldung vom 20.12.2010  »  Marke JOBVILLAGE von Jobvillage GmbH

Wortmarke JOBVILLAGE von Jobvillage GmbH - Markeneintrag Nr. 477544


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.11.2000



Details zur Marke JOBVILLAGE

Gesuch Nr.

05903/2000

Wortmarke

JOBVILLAGE

Eintrag ins Markenregister

26.10.2000

Hinterlegungs­datum

17.05.2000

Eintragsänderung

27.11.2000

Ablauf Schutzfrist

17.05.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 231 vom 27.11.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Löschdatum

20.12.2010

Inhaber

Jobvillage GmbH
Rosengartenstrasse 8
8107 Buchs CH
 

Vertreter

B&P Consultants AG
Talstrasse 82
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung sowie Werbung über elektronische Medien insbesondere über Internet; Telemarketing und dazugehörige Unterstützung, Unternehmensberatung.

Klasse 42

Erstellen von auf Datenträgern gespeicherten Programmen; zur Verfügung stellen von Zugriffen auf eine Website im Internet.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JOBVILLAGE

Markeneintragung: Die Markennummer 477544 gehört zu der Wortmarke «JOBVILLAGE» von Jobvillage GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 477544 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Dezember 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 477544 gehört dem Inhaber Jobvillage GmbH Rosengartenstrasse 8, 8107 Buchs CH. Jobvillage GmbH wird vertreten durch B&P Consultants AG Talstrasse 82, 8022 Zürich CH.


Marke JOBVILLAGE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JOBVILLAGE, eingetragen durch Jobvillage GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.