Home  »  Meldung vom 06.12.2010  »  Marke OPTIWALL von Bossard + Staerkle AG

Wortmarke OPTIWALL von Bossard + Staerkle AG - ... 476992


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.11.2000



Details zur Marke OPTIWALL

Gesuch Nr.

05412/2000

Wortmarke

OPTIWALL

Eintrag ins Markenregister

10.10.2000

Hinterlegungs­datum

04.05.2000

Eintragsänderung

09.11.2000

Ablauf Schutzfrist

04.05.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 219 vom 09.11.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 17, 19, 31

Löschdatum

06.12.2010

Inhaber

Bossard + Staerkle AG
Im Göbli 61
6301 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien und transportable Bauten aus Metall.

Klasse 17

Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate).

Klasse 19

Baumaterialien und transportable Bauten nicht aus Metall.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Saatgut soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPTIWALL

Markeneintragung: Die Markennummer 476992 gehört zu der Wortmarke «OPTIWALL» von Bossard + Staerkle AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 476992 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Dezember 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 476992 gehört dem Inhaber Bossard + Staerkle AG Im Göbli 61, 6301 Zug CH. Der Inhaber Bossard + Staerkle AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OPTIWALL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPTIWALL, eingetragen durch Bossard + Staerkle AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.