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Bildmarke 476426 von Keller Fahnen AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.10.2000

Bildmarke 476426

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

04462/2000

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.09.2000

Hinterlegungs­datum

12.04.2000

Eintragsänderung

18.10.2000

Ablauf Schutzfrist

12.04.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 203 vom 18.10.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

24

Inhaber

Keller Fahnen AG
Holzackerstrasse 5
4562 Biberist CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Werkstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bett- und Tischdecken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 476426 gehört zu der Bildmarke «-» von Keller Fahnen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 476426 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 476426 gehört dem Inhaber Keller Fahnen AG Holzackerstrasse 5, 4562 Biberist CH. Keller Fahnen AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Keller Fahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.