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Bildmarke NEUE MITTELLAND ZEITUNG von Vogt-Schild Medien ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.10.2000

Bildmarke 476397

Details zur Marke NEUE MITTELLAND ZEITUNG ((fig.))

Gesuch Nr.

01661/2000

Bildmarke

NEUE MITTELLAND ZEITUNG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.09.2000

Hinterlegungs­datum

15.02.2000

Eintragsänderung

18.10.2000

Ablauf Schutzfrist

15.02.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 203 vom 18.10.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

20.09.2010

Farbanspruch

Rot.

Inhaber

Vogt-Schild Medien AG
Zuchwilerstrasse 21
4500 Solothurn CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Hintere Bahnhofstrasse 6
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse (Zeitung).

Zusammenfassung zum Markeneintrag NEUE MITTELLAND ZEITUNG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 476397 gehört zu der Bildmarke «-» von Vogt-Schild Medien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 476397 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. September 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 476397 gehört dem Inhaber Vogt-Schild Medien AG Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn CH. Vogt-Schild Medien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Hintere Bahnhofstrasse 6, 5000 Aarau CH.


Marke NEUE MITTELLAND ZEITUNG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NEUE MITTELLAND ZEITUNG ((fig.)), eingetragen durch Vogt-Schild Medien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.