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Bildmarke SWISS LOS von Swisslos Interkantonale ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.10.2000

Bildmarke 476256

Details zur Marke SWISS LOS ((fig.))

Gesuch Nr.

10066/1999

Bildmarke

SWISS LOS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.09.2000

Hinterlegungs­datum

08.11.1999

Eintragsänderung

12.10.2000

Ablauf Schutzfrist

08.11.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 199 vom 12.10.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 28, 41

Löschdatum

14.06.2010

Inhaber

Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Lange Gasse 20, Postfach
4002 Basel CH
 

Vertreter

Dr. Christian Alexander Meyer,LANTER RECHTSANWÄLTE
Seefeldstrasse 19
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckerzeugnisse, insbesondere Spielkarten und Lose.

Klasse 28

Spiele. Alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 41

Kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS LOS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 476256 gehört zu der Bildmarke «-» von Swisslos Interkantonale Landeslotterie. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 476256 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Juni 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 476256 gehört dem Inhaber Swisslos Interkantonale Landeslotterie Lange Gasse 20, Postfach, 4002 Basel CH. Swisslos Interkantonale Landeslotterie wird vertreten durch Dr. Christian Alexander Meyer,LANTER RECHTSANWÄLTE Seefeldstrasse 19, 8032 Zürich CH.


Marke SWISS LOS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS LOS ((fig.)), eingetragen durch Swisslos Interkantonale Landeslotterie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.