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Bildmarke H INFORMATIK - Planer von Kantonsspital Aarau ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.09.2000

Bildmarke 475628

Details zur Marke H INFORMATIK - Planer ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04062/2000

Bildmarke

H INFORMATIK - Planer ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.08.2000

Hinterlegungs­datum

19.07.2000

Eintragsänderung

20.09.2000

Ablauf Schutzfrist

19.07.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 183 vom 20.09.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

12.02.2021

Inhaber

Kantonsspital Aarau
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software-Programme zum Planen von Patienten, Ärzten und Hilfsmitteln.

Klasse 42

Erstellen von Software-Programmen zum Planen von Patienten, Ärzten und Hilfsmitteln.

Zusammenfassung zum Markeneintrag H INFORMATIK - Planer ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 475628 gehört zu der Bildmarke «-» von Kantonsspital Aarau. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 475628 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Februar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 475628 gehört dem Inhaber Kantonsspital Aarau 5001 Aarau CH. Der Inhaber Kantonsspital Aarau hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke H INFORMATIK - Planer ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke H INFORMATIK - Planer ((fig.)), eingetragen durch Kantonsspital Aarau, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.