Home  »  Meldung vom 22.11.2021  »  Marke SOLRIF von Ernst Schweizer AG

Wortmarke SOLRIF von Ernst Schweizer AG - Markeneintrag Nr. 475424


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.09.2000



Details zur Marke SOLRIF

Gesuch Nr.

02242/2000

Wortmarke

SOLRIF

Eintrag ins Markenregister

23.08.2000

Hinterlegungs­datum

28.02.2000

Eintragsänderung

14.09.2000

Ablauf Schutzfrist

28.02.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 179 vom 14.09.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 17

Inhaber

Ernst Schweizer AG
Bahnhofplatz 11
8908 Hedingen CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Waren aus Metall, nämlich Profile aus Aluminium oder einem anderem Metall zur Einfassung, Halterung und Montage von Platten, Profile aus Metall zur Herstellung von Dachelementen, Montagesystem aus Metall für Solarmodule auf Schrägdechern.

Klasse 17

Profile aus Kunststoff.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SOLRIF

Markeneintragung: Die Markennummer 475424 gehört zu der Wortmarke «SOLRIF» von Ernst Schweizer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 475424 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 475424 gehört dem Inhaber Ernst Schweizer AG Bahnhofplatz 11, 8908 Hedingen CH. Ernst Schweizer AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke SOLRIF mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SOLRIF, eingetragen durch Ernst Schweizer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.