Home  »  Meldung vom 14.09.2009  »  Marke VALLEY VAC von Sherwood Services AG

Wortmarke VALLEY VAC von Sherwood Services AG - ... 473626


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.07.2000



Details zur Marke VALLEY VAC

Gesuch Nr.

01144/1999

Wortmarke

VALLEY VAC

Eintrag ins Markenregister

26.06.2000

Hinterlegungs­datum

09.02.1999

Eintragsänderung

20.07.2000

Ablauf Schutzfrist

09.02.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 140 vom 20.07.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

14.09.2009

Inhaber

Sherwood Services AG
Schwertstrasse 9
8200 Schaffhausen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Rauchabpumpapparate für den Gebrauch in elektrochirurgischen Behandlungen und Zubehör dafür; die vorgenannten Waren soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VALLEY VAC

Markeneintragung: Die Markennummer 473626 gehört zu der Wortmarke «VALLEY VAC» von Sherwood Services AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 473626 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. September 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 473626 gehört dem Inhaber Sherwood Services AG Schwertstrasse 9, 8200 Schaffhausen CH. Sherwood Services AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke VALLEY VAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VALLEY VAC, eingetragen durch Sherwood Services AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.