Home  »  Meldung vom 27.12.2010  »  DAVA INFORMATIK von DAVA Informatik GmbH

Bildmarke DAVA INFORMATIK von DAVA Informatik GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.07.2000

Bildmarke 473410

Details zur Marke DAVA INFORMATIK ((fig.))

Gesuch Nr.

10723/1999

Bildmarke

DAVA INFORMATIK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.06.2000

Hinterlegungs­datum

22.05.2000

Eintragsänderung

13.07.2000

Ablauf Schutzfrist

22.05.2010

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 135 vom 13.07.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

27.12.2010

Inhaber

DAVA Informatik GmbH
Baarerstrasse 75
6300 Zug CH
 

Vertreter

lic.iur. Martin Koller,Rechtsanwalt + Notar
Grossfeldstrasse 11
6010 Kriens CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, insbesondere Entwicklung von Software-Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV im Bereich der Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DAVA INFORMATIK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 473410 gehört zu der Bildmarke «-» von DAVA Informatik GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 473410 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Dezember 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 473410 gehört dem Inhaber DAVA Informatik GmbH Baarerstrasse 75, 6300 Zug CH. DAVA Informatik GmbH wird vertreten durch lic.iur. Martin Koller,Rechtsanwalt + Notar Grossfeldstrasse 11, 6010 Kriens CH.


Marke DAVA INFORMATIK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DAVA INFORMATIK ((fig.)), eingetragen durch DAVA Informatik GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.