Home  »  Meldung vom 26.07.2010  »  Marke GENTLEMEN'S HOME von Budes AG,Hans Rudolf Bucher

Wortmarke GENTLEMEN'S HOME von Budes AG,Hans Rudolf Bucher ... 472551


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.06.2000



Details zur Marke GENTLEMEN'S HOME

Gesuch Nr.

11853/1999

Wortmarke

GENTLEMEN'S HOME

Eintrag ins Markenregister

19.05.2000

Hinterlegungs­datum

22.12.1999

Eintragsänderung

15.06.2000

Ablauf Schutzfrist

22.12.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 115 vom 15.06.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Löschdatum

26.07.2010

Inhaber

Budes AG,Hans Rudolf Bucher
Mühlestrasse 33
8004 Zürich CH
 

Vertreter

Walder Wyss & Partner AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel, Spiegel, Rahmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GENTLEMEN'S HOME

Markeneintragung: Die Markennummer 472551 gehört zu der Wortmarke «GENTLEMEN'S HOME» von Budes AG,Hans Rudolf Bucher. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 472551 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juli 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 472551 gehört dem Inhaber Budes AG,Hans Rudolf Bucher Mühlestrasse 33, 8004 Zürich CH. Budes AG,Hans Rudolf Bucher wird vertreten durch Walder Wyss & Partner AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke GENTLEMEN'S HOME mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GENTLEMEN'S HOME, eingetragen durch Budes AG,Hans Rudolf Bucher, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.