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Bildmarke CERISA von IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.06.2000

Bildmarke 472155

Details zur Marke CERISA ((fig.))

Gesuch Nr.

04115/2000

Bildmarke

CERISA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.05.2000

Hinterlegungs­datum

12.04.2000

Eintragsänderung

05.06.2000

Ablauf Schutzfrist

12.04.2020

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 108 vom 05.06.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Inhaber

IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas Hungerbühler
Peierslehn 520
9315 Neukirch-Egnach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CERISA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 472155 gehört zu der Bildmarke «-» von IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas Hungerbühler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 472155 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Februar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 472155 gehört dem Inhaber IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas Hungerbühler Peierslehn 520, 9315 Neukirch-Egnach CH. Der Inhaber IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas Hungerbühler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CERISA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CERISA ((fig.)), eingetragen durch IG Spezialkirschen Bodensee,Thomas Hungerbühler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.