Home  »  Meldung vom 06.06.2024  »  Marke STERITRON von BWT Holding GmbH

Wortmarke STERITRON von BWT Holding GmbH - Markeneintrag Nr. 471089


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.05.2000



Details zur Marke STERITRON

Gesuch Nr.

11062/1999

Wortmarke

STERITRON

Eintrag ins Markenregister

04.04.2000

Hinterlegungs­datum

01.12.1999

Eintragsänderung

02.05.2000

Ablauf Schutzfrist

01.12.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 85 vom 02.05.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 37, 42

Inhaber

BWT Holding GmbH
Walter-Simmer-Str. 4
5310 Mondsee AT
 

Vertreter

TRADAMARCA SA
Avenue du Prieuré 8
1009 Pully CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Wasseraufbereitungsanlagen; Wasserleitungsgeräte und sanitäre Anlagen; Apparate zur Desinfektion von Wasser mit Ozon.

Klasse 37

Installations- und Unterhaltsarbeiten von Anlagen zur Wasseraufbereitung.

Klasse 42

Ingenieurarbeiten und technische Projektplanung im Zusammenhang mit Wasseraufbereitungsanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STERITRON

Markeneintragung: Die Markennummer 471089 gehört zu der Wortmarke «STERITRON» von BWT Holding GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 471089 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 471089 gehört dem Inhaber BWT Holding GmbH Walter-Simmer-Str. 4, 5310 Mondsee AT. BWT Holding GmbH wird vertreten durch TRADAMARCA SA Avenue du Prieuré 8, 1009 Pully CH.


Marke STERITRON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STERITRON, eingetragen durch BWT Holding GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.