Home  »  Meldung vom 25.02.2021  »  Marke HERBOTHEK von André Fallegger

Wortmarke HERBOTHEK von André Fallegger - Markeneintrag Nr. 470938


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.04.2000



Details zur Marke HERBOTHEK

Gesuch Nr.

07866/1999

Wortmarke

HERBOTHEK

Eintrag ins Markenregister

29.03.2000

Hinterlegungs­datum

01.09.1999

Eintragsänderung

26.04.2000

Ablauf Schutzfrist

01.09.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 81 vom 26.04.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 31

Inhaber

André Fallegger
Büelmattweg 6
6340 Baar CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG,Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Kräuter und Kräutertee für medizinische Zwecke.

Klasse 29

Küchenkräuter, konserviert.

Klasse 30

Kräutertee, nicht medizinisch.

Klasse 31

Küchenkräuter, frisch.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HERBOTHEK

Markeneintragung: Die Markennummer 470938 gehört zu der Wortmarke «HERBOTHEK» von André Fallegger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 470938 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 470938 gehört dem Inhaber André Fallegger Büelmattweg 6, 6340 Baar CH. André Fallegger wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG,Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke HERBOTHEK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HERBOTHEK, eingetragen durch André Fallegger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.