Home  »  Meldung vom 25.01.2010  »  technosaurus von Audio Solution,Jürg Oldani

Bildmarke technosaurus von Audio Solution,Jürg Oldani ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.04.2000

Bildmarke 470700

Details zur Marke technosaurus ((fig.))

Gesuch Nr.

05544/1999

Bildmarke

technosaurus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.03.2000

Hinterlegungs­datum

24.06.1999

Eintragsänderung

14.04.2000

Ablauf Schutzfrist

24.06.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 75 vom 14.04.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 15, 41

Löschdatum

25.01.2010

Inhaber

Audio Solution,Jürg Oldani
Pfisterngasse 13
3400 Burgdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, Schallplatten und CD (CD-ROM).

Klasse 15

Musikinstrumente (v.a. elektronische M. ).

Klasse 41

Ausbildung, Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag technosaurus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 470700 gehört zu der Bildmarke «-» von Audio Solution,Jürg Oldani. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 470700 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 470700 gehört dem Inhaber Audio Solution,Jürg Oldani Pfisterngasse 13, 3400 Burgdorf CH. Der Inhaber Audio Solution,Jürg Oldani hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke technosaurus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke technosaurus ((fig.)), eingetragen durch Audio Solution,Jürg Oldani, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.