Home  »  Meldung vom 15.12.2023  »  RS LinerGun von RS Technik AG

Bildmarke RS LinerGun von RS Technik AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.03.2000

Bildmarke 470169

Details zur Marke RS LinerGun ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

07832/1999

Bildmarke

RS LinerGun ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.02.2000

Hinterlegungs­datum

31.08.1999

Eintragsänderung

29.03.2000

Ablauf Schutzfrist

31.08.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 63 vom 29.03.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8, 37

Inhaber

RS Technik AG
Sternengasse 21
4051 Basel CH
 

Vertreter

Rechtsanwalt Stephan W. Feierabend,Uto Legal
Utoquai 39, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen.

Klasse 8

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte.

Klasse 37

Reparaturwesen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag RS LinerGun ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 470169 gehört zu der Bildmarke «-» von RS Technik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 470169 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 470169 gehört dem Inhaber RS Technik AG Sternengasse 21, 4051 Basel CH. RS Technik AG wird vertreten durch Rechtsanwalt Stephan W. Feierabend,Uto Legal Utoquai 39, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke RS LinerGun ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RS LinerGun ((fig.)), eingetragen durch RS Technik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.