Home  »  Meldung vom 22.05.2020  »  JANOlen ottimo von Jansen AG

Bildmarke JANOlen ottimo von Jansen AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.03.2000

Bildmarke 470009

Details zur Marke JANOlen ottimo ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

09727/1999

Bildmarke

JANOlen ottimo ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.02.2000

Hinterlegungs­datum

27.10.1999

Eintragsänderung

27.03.2000

Ablauf Schutzfrist

27.10.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 61 vom 27.03.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Löschdatum

21.05.2020

Inhaber

Jansen AG
Industriestrasse 34
9463 Oberriet CH
 

Vertreter

Da Vinci Partners LLC
Rathausgasse 1
9320 Arbon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Abfluss- und Kanalisationsrohre aus Polypropylen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag JANOlen ottimo ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 470009 gehört zu der Bildmarke «-» von Jansen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 470009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Mai 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 470009 gehört dem Inhaber Jansen AG Industriestrasse 34, 9463 Oberriet CH. Jansen AG wird vertreten durch Da Vinci Partners LLC Rathausgasse 1, 9320 Arbon CH.


Marke JANOlen ottimo ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JANOlen ottimo ((fig.)), eingetragen durch Jansen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.