Home  »  Meldung vom 03.02.2020  »  Marke BANANABIX von Weetabix Limited

Wortmarke BANANABIX von Weetabix Limited - Markeneintrag Nr. 469848


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.03.2000



Details zur Marke BANANABIX

Gesuch Nr.

06040/1999

Wortmarke

BANANABIX

Eintrag ins Markenregister

24.02.2000

Hinterlegungs­datum

08.07.1999

Eintragsänderung

20.03.2000

Ablauf Schutzfrist

08.07.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 56 vom 20.03.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

31.01.2020

Inhaber

Weetabix Limited
Weetabix Mills, Burton Latimer
Kettering (Northants NN15 5JR) GB
 

Vertreter

Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Préparations pour l'alimentation faites de céréales et renfermant des bananes, destinées à la consommation humaine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BANANABIX

Markeneintragung: Die Markennummer 469848 gehört zu der Wortmarke «BANANABIX» von Weetabix Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 469848 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 469848 gehört dem Inhaber Weetabix Limited Weetabix Mills, Burton Latimer, Kettering (Northants NN15 5JR) GB. Weetabix Limited wird vertreten durch Lenz & Staehelin Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich CH.


Marke BANANABIX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BANANABIX, eingetragen durch Weetabix Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.