Home  »  Meldung vom 06.02.2020  »  Baumwerk von Christian Trösch

Bildmarke Baumwerk von Christian Trösch (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.03.2000

Bildmarke 469280

Details zur Marke Baumwerk ((fig.))

Gesuch Nr.

06109/1999

Bildmarke

Baumwerk ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.02.2000

Hinterlegungs­datum

11.07.1999

Eintragsänderung

03.03.2000

Ablauf Schutzfrist

11.07.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 45 vom 03.03.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 20, 21, 31, 35, 37

Löschdatum

05.02.2020

Inhaber

Christian Trösch
Stockistrasse 32
8192 Glattfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Drucksachen.

Klasse 20

Blumentische, Blumenständer, Ständer für Blumentöpfe.

Klasse 21

Blumentöpfe; Blumenübertöpfe, nicht aus Metall; Blumen- und Pflanzenhalter.

Klasse 31

Lebende Pflanzen.

Klasse 35

Werbung, Marketingberatung.

Klasse 37

Installationsarbeiten, Bau.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Baumwerk ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 469280 gehört zu der Bildmarke «-» von Christian Trösch. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 469280 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Februar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 469280 gehört dem Inhaber Christian Trösch Stockistrasse 32, 8192 Glattfelden CH. Der Inhaber Christian Trösch hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Baumwerk ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Baumwerk ((fig.)), eingetragen durch Christian Trösch, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.