Home  »  Meldung vom 15.03.2010  »  Marke G-FADDY von Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.)

Wortmarke G-FADDY von Casio Keisanki Kabushiki ... 468845


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.02.2000



Details zur Marke G-FADDY

Gesuch Nr.

07249/1999

Wortmarke

G-FADDY

Eintrag ins Markenregister

24.01.2000

Hinterlegungs­datum

12.08.1999

Eintragsänderung

21.02.2000

Ablauf Schutzfrist

12.08.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 36 vom 21.02.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

15.03.2010

Inhaber

Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.)
6-2, Hon-machi 1-chome, Shibuya-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Elektronische Armbanduhren und Uhren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag G-FADDY

Markeneintragung: Die Markennummer 468845 gehört zu der Wortmarke «G-FADDY» von Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 468845 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. März 2010 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 468845 gehört dem Inhaber Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.) 6-2, Hon-machi 1-chome, Shibuya-ku, Tokyo JP. Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.) wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke G-FADDY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke G-FADDY, eingetragen durch Casio Keisanki Kabushiki Kaisha,(Casio Computer Co., Ltd.), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.