Home  »  Meldung vom 26.06.2020  »  Swizz Hizz von Sony Music Entertainment Switzerland GmbH

Bildmarke Swizz Hizz von Sony Music Entertainment ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.01.2000

Bildmarke 467914

Details zur Marke Swizz Hizz ((fig.))

Gesuch Nr.

02865/1999

Bildmarke

Swizz Hizz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.12.1999

Hinterlegungs­datum

01.12.1999

Eintragsänderung

17.01.2000

Ablauf Schutzfrist

01.12.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 17.01.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

25.06.2020

Inhaber

Sony Music Entertainment Switzerland GmbH
Letzigraben 89, Postfach
8047 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Ton- und Tonbildträger, Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Swizz Hizz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 467914 gehört zu der Bildmarke «-» von Sony Music Entertainment Switzerland GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 467914 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 467914 gehört dem Inhaber Sony Music Entertainment Switzerland GmbH Letzigraben 89, Postfach, 8047 Zürich CH. Der Inhaber Sony Music Entertainment Switzerland GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Swizz Hizz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Swizz Hizz ((fig.)), eingetragen durch Sony Music Entertainment Switzerland GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.