Home  »  Meldung vom 11.01.2019  »  Milestone von Walter Caveng

Bildmarke Milestone von Walter Caveng (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.01.2000

Bildmarke 467799

Details zur Marke Milestone ((fig.))

Gesuch Nr.

06084/1999

Bildmarke

Milestone ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.12.1999

Hinterlegungs­datum

09.07.1999

Eintragsänderung

13.01.2000

Ablauf Schutzfrist

09.07.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 9 vom 13.01.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 28

Inhaber

Walter Caveng
Rämsenweg 18
6433 Stoos CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Häute und Felle; Rucksäcke, Reise- und Handkoffer; Reise-, Bade- und Schultaschen; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Spiele, Spielzeug, Turn- und Sportartikel, Christbaumschmuck.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Milestone ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 467799 gehört zu der Bildmarke «-» von Walter Caveng. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 467799 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Januar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 467799 gehört dem Inhaber Walter Caveng Rämsenweg 18, 6433 Stoos CH. Der Inhaber Walter Caveng hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Milestone ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Milestone ((fig.)), eingetragen durch Walter Caveng, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.