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Bildmarke 467584 von Holle baby food AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.01.2000

Bildmarke 467584

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

07878/1999

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.12.1999

Hinterlegungs­datum

20.05.1992

Eintragsänderung

05.01.2000

Ablauf Schutzfrist

20.05.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 3 vom 05.01.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 32

Inhaber

Holle baby food AG
Lörracherstrasse 50
4125 Riehen CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Heilmittel, diätetische Nahrungsmittel für medizinische Zwecke.

Klasse 29

Pflanzenextrakte für Nahrungsmittel.

Klasse 30

Nahrungsmittel, insbesondere Gewürze, Mühlenprodukte, Gebäck, ausgenommen sonstige Brotarten und sonstige Brotwaren.

Klasse 32

Alkoholfreie Getränke, nämlich Fruchtsäfte, Pflanzensäfte, Limonaden, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 467584 gehört zu der Bildmarke «-» von Holle baby food AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 467584 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Mai 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 467584 gehört dem Inhaber Holle baby food AG Lörracherstrasse 50, 4125 Riehen CH. Holle baby food AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Holle baby food AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.