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Bildmarke CCZ Coaching Centre Zürich von Georg Hentschel ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.11.1999

Bildmarke 465669

Details zur Marke CCZ Coaching Centre Zürich ((fig.))

Gesuch Nr.

02088/1999

Bildmarke

CCZ Coaching Centre Zürich ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.10.1999

Hinterlegungs­datum

08.03.1999

Eintragsänderung

03.11.1999

Ablauf Schutzfrist

08.03.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 214 vom 03.11.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41, 42

Löschdatum

12.10.2009

Inhaber

Georg Hentschel
Im Glockenacker 68
8053 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, nämlich Lehr- und Unterrichtsmittel.

Klasse 41

Ausbildung, Weiterbildung; Ausbildung von Führungskräften (Coaching).

Klasse 42

Psychologische Beratung von Führungskräften (psychologisches Coaching).

Zusammenfassung zum Markeneintrag CCZ Coaching Centre Zürich ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 465669 gehört zu der Bildmarke «-» von Georg Hentschel. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465669 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465669 gehört dem Inhaber Georg Hentschel Im Glockenacker 68, 8053 Zürich CH. Der Inhaber Georg Hentschel hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CCZ Coaching Centre Zürich ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CCZ Coaching Centre Zürich ((fig.)), eingetragen durch Georg Hentschel, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.