Home  »  Meldung vom 15.11.2025  »  Marke MOONLINER ((fig.)) von Regionalverkehr Bern-Solothurn

Bildmarke MOONLINER ((fig.)) von Regionalverkehr ... 465564


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 465564

Details zur Marke MOONLINER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07493/1997

Bildmarke

MOONLINER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.10.1999

Hinterlegungs­datum

17.09.1997

Ablauf Schutzfrist

17.09.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 39

Inhaber

Regionalverkehr Bern-Solothurn
Tiefenaustrasse 2, Postfach 119
3048 Worblaufen CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MOONLINER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 465564 gehört zu der Bildmarke «MOONLINER ((fig.))» von Regionalverkehr Bern-Solothurn. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465564 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465564 gehört dem Inhaber Regionalverkehr Bern-Solothurn Tiefenaustrasse 2, Postfach 119, 3048 Worblaufen CH. Regionalverkehr Bern-Solothurn wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke MOONLINER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MOONLINER ((fig.)), eingetragen durch Regionalverkehr Bern-Solothurn, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.