Home  »  Meldung vom 07.12.2009  »  Marke FIELDER von Del Monte Fresh Produce International, Inc.

Wortmarke FIELDER von Del Monte Fresh Produce ... 465446


Land des Markeninhabers: Monaco  MC (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.10.1999



Details zur Marke FIELDER

Gesuch Nr.

03827/1999

Wortmarke

FIELDER

Eintrag ins Markenregister

04.10.1999

Hinterlegungs­datum

30.04.1999

Eintragsänderung

28.10.1999

Ablauf Schutzfrist

30.04.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 210 vom 28.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

07.12.2009

Inhaber

Del Monte Fresh Produce International, Inc.
74, Boulevard d'Italie, Apt. 1803
98000 Monte Carlo MC
 

Vertreter

Kirker & Cie,Conseils en Marques SA
122, rue de Genève
1226 Thônex CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Fruits frais.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FIELDER

Markeneintragung: Die Markennummer 465446 gehört zu der Wortmarke «FIELDER» von Del Monte Fresh Produce International, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465446 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Dezember 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465446 gehört dem Inhaber Del Monte Fresh Produce International, Inc. 74, Boulevard d'Italie, Apt. 1803, 98000 Monte Carlo MC. Del Monte Fresh Produce International, Inc. wird vertreten durch Kirker & Cie,Conseils en Marques SA 122, rue de Genève, 1226 Thônex CH.


Marke FIELDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FIELDER, eingetragen durch Del Monte Fresh Produce International, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.