Home  »  Meldung vom 03.05.2024  »  Marke MIROLUX von Griesser Holding AG

Wortmarke MIROLUX von Griesser Holding AG - Markeneintrag ... 465441


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.10.1999



Details zur Marke MIROLUX

Gesuch Nr.

03316/1999

Wortmarke

MIROLUX

Eintrag ins Markenregister

04.10.1999

Hinterlegungs­datum

15.04.1999

Eintragsänderung

28.10.1999

Ablauf Schutzfrist

15.04.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 210 vom 28.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 20, 24

Inhaber

Griesser Holding AG
Tänikonerstrasse 3
8355 Aadorf CH
 

Vertreter

Gachnang AG Patentanwälte
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Rolläden und Lamellenstores aus Metall.

Klasse 19

Aussenrolläden nicht aus Metall und nicht aus textilem Material.

Klasse 20

Innenlamellenstores.

Klasse 24

Stores aus Textilien oder aus Kunststoff.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MIROLUX

Markeneintragung: Die Markennummer 465441 gehört zu der Wortmarke «MIROLUX» von Griesser Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465441 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465441 gehört dem Inhaber Griesser Holding AG Tänikonerstrasse 3, 8355 Aadorf CH. Griesser Holding AG wird vertreten durch Gachnang AG Patentanwälte Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke MIROLUX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MIROLUX, eingetragen durch Griesser Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.