Home  »  Meldung vom 05.02.2019  »  Marke ESCODOLOR von Streuli Pharma AG

Wortmarke ESCODOLOR von Streuli Pharma AG - Markeneintrag ... 465305


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.1999



Details zur Marke ESCODOLOR

Gesuch Nr.

03722/1999

Wortmarke

ESCODOLOR

Eintrag ins Markenregister

27.09.1999

Hinterlegungs­datum

28.04.1999

Eintragsänderung

25.10.1999

Ablauf Schutzfrist

28.04.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 207 vom 25.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Streuli Pharma AG
Bahnhofstrasse 7
8730 Uznach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ESCODOLOR

Markeneintragung: Die Markennummer 465305 gehört zu der Wortmarke «ESCODOLOR» von Streuli Pharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465305 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Februar 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465305 gehört dem Inhaber Streuli Pharma AG Bahnhofstrasse 7, 8730 Uznach CH. Der Inhaber Streuli Pharma AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ESCODOLOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ESCODOLOR, eingetragen durch Streuli Pharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.