Details zur Marke extra ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
02536/1999
Bildmarke
extra ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
21.09.1999
Hinterlegungsdatum
22.03.1999
Eintragsänderung
19.10.1999
Ablauf Schutzfrist
22.03.2019
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 203 vom 19.10.1999
Nizza-Klassifikation Nr.
31
Löschdatum
16.10.2019
Farbanspruch
Rot, gelb, hellgelb, schwarz und weiss.
Inhaber
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 31
Erzeugnisse der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft, nämlich Samenkörner und andere Materialien zur Vermehrung (soweit in Klasse 31 enthalten); rohes Getreide, unbearbeitetes Holz; lebende Tiere, Vögel und Fische; Tierfutter, Vogel- und Fischfutter; Blackfischbein (Tierfutter), Hundeknochen (Tierfutter), Streu für Tiere, frisches Obst und Gemüse und nicht-medizinische Futtermittelzusätze für Tiere (soweit in Klasse 31 enthalten).
Zusammenfassung zum Markeneintrag extra ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 465143 gehört zu der Bildmarke «-» von Mars Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465143 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 465143 gehört dem Inhaber Mars Schweiz AG Baarermattstrasse 6, 6340 Baar CH. Mars Schweiz AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke extra ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke extra ((fig.)), eingetragen durch Mars Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.