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Wortmarke FRÜHSTÜCKSBERG von Underberg AG - Markeneintrag ... 465084


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.10.1999



Details zur Marke FRÜHSTÜCKSBERG

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02492/1999

Wortmarke

FRÜHSTÜCKSBERG

Eintrag ins Markenregister

17.09.1999

Hinterlegungs­datum

19.03.1999

Eintragsänderung

19.10.1999

Ablauf Schutzfrist

19.03.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 203 vom 19.10.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 32, 33

Löschdatum

26.10.2009

Inhaber

Underberg AG
Industriestrasse 31
8305 Dietlikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao.

Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke, Mineral- und Tafelwässer, Präparate zur Herstellung von alkoholfreien Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausser Bier).

Zusammenfassung zum Markeneintrag FRÜHSTÜCKSBERG

Markeneintragung: Die Markennummer 465084 gehört zu der Wortmarke «FRÜHSTÜCKSBERG» von Underberg AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465084 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Oktober 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465084 gehört dem Inhaber Underberg AG Industriestrasse 31, 8305 Dietlikon CH. Der Inhaber Underberg AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FRÜHSTÜCKSBERG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke FRÜHSTÜCKSBERG, eingetragen durch Underberg AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.