Home  »  Meldung vom 16.08.2025  »  Marke Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.)) von DIWISA AG

Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.)) (465042)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 465042

Details zur Marke Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02061/1999

Bildmarke

Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.09.1999

Hinterlegungs­datum

08.03.1999

Ablauf Schutzfrist

08.03.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

DIWISA AG
Menznauerstrasse 23
6130 Willisau CH
 

Vertreter

staedeli legal partners gmbh
Rosenweg 17
8708 Männedorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 465042 gehört zu der Bildmarke «Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.))» von DIWISA AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 465042 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 465042 gehört dem Inhaber DIWISA AG Menznauerstrasse 23, 6130 Willisau CH. DIWISA AG wird vertreten durch staedeli legal partners gmbh Rosenweg 17, 8708 Männedorf CH.


Marke Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Luzerner Alpenbitter Bitter des Alpes ((fig.)), eingetragen durch DIWISA AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.